Eingeschränkte Revision

Die eingeschränkte Revision ist die prüferische Durchsicht der Jahresrechnung von Unternehmen. Der Prüfungsumfang ist deutlich geringer als bei einer ordentlichen Prüfung und umfasst Befragungen, Analysen und angemessene Detailprüfungen. Sie findet vor allem dort statt, wo keine ordentliche Revision verlangt wird. Für juristische Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Stiftung, Verein/Verband) mit mehr als zehn Vollzeitstellen gilt als minimale Prüfungspflicht die eingeschränkte Revision.

Über die Pflicht hinaus, ist eine qualitativ hochwertige Prüfung auch eine Chance. Sie hilft, Risiken zu vermeiden, Mehrwerte zu erkennen und Zukunftsperspektiven zu eröffnen. Diesem Leitgedanken folgend, übernehmen unsere Experten der UTA REVISIONEN die Prüfung des Jahresabschlusses für KMU sowie die Prüfung von Stiftungen (ohne BVG-Stiftungen) und Berufs- und Branchenverbänden. Schenken auch Sie uns Ihr Vertrauen!

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