Liegenschaften sanieren und profitieren
Liegenschaften sanieren und profitieren
[ Immobilien ]Das neue Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen, vorteilhafte steuerliche Rahmenbedingungen sowie nach wie vor attraktive Hypothekarzinsen schaffen Anreize für Liegenschaftsunterhalt und Sanierung. 280 bis 300 Millionen Franken stehen jährlich für die Sanierung von Gebäuden und den Einsatz erneuerbarer Energien bereit. Seit 1. Januar 2010 ist die Dumont-Praxis abgeschafft, womit Aufwendungen für energiesparende Massnahmen ohne Einschränkungen zu 100% vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können.
Förderbeiträge
Unter www.dasgebaeudeprogramm.ch erfahren Hausbesitzer alles darüber, wie sie beim Sanieren ihrer Liegenschaften profitieren können. Wer bislang auf einen staatlichen Zuschuss hoffte, musste drei Gebäudeteile, also beispielsweise Fenster, Fassade und Dach gleichzeitig sanieren. Mit dem neuen Gebäudeprogramm können bereits für die Sanierung eines Gebäudeteils Förderbeiträge beantragt werden. Es ist somit möglich, beispielsweise nur die Fenster zu ersetzen oder den Estrichboden zu dämmen. Um bei Einzelsanierungen bauphysikalische Sünden zu vermeiden, wird empfohlen, sich vor der Sanierung an einen Baufachmann oder das Fachpersonal der Kantone zu wenden. Sie weisen auf mögliche Fehler hin und erarbeiten, in Absprache mit dem Hauseigentümer, ein Gesamtkonzept, das in einzelnen Teilschritten umgesetzt werden kann.
Bund und Kantone stecken bis ins Jahr 2020 jährlich rund 300 Millionen in das Gebäudeprogramm. Rund 2/3 fliessen in die Sanierung von Gebäudehüllen, 1/3 wird für erneuerbare Energien, Abwärmenutzung und Gebäudetechnik eingesetzt. Das Gebäudeprogramm übernimmt zwischen 10 und 20 Prozent der Sanierungskosten. Förderberechtigt sind Liegenschaften, welche vor dem Jahr 2000 erstellt wurden.
Der Kanton Aargau fördert die Sanierung von Gebäuden gleich zweifach. Wie in allen Kantonen werden Fördergelder für die verbesserte Wärmedämmung von Einzelbauteilen ausgerichtet. Zusätzlich unterstützt der Kanton Gesamtsanierungen nach Minergie oder Minergie-P Standard. Für diese ist zusätzlich zum Gesuchsformular das kantonale Minergie-Förderformular einzureichen
Gesuche für Förderbeiträge müssen mit den notwendigen Unterlagen vor Baubeginn eingereicht werden. Für das Ausfüllen der Formulare benötigt man keine Ingenieurausbildung. In der Regel genügt es, wenn man die auf dem Internet verfügbare Wegleitung studiert. Ansonsten beraten Sie unsere Liegenschaftsfachleute selbstverständlich gerne.
Steuerliche Aspekte
Mit der Abschaffung der Dumont-Praxis können ab dem Jahr 2010 energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen zu 100% vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden (im Kanton Aargau bereits rückwirkend ab 01.01.2009). Bisher galt für neu erworbene Liegenschaften eine Sperrfrist von 5 Jahren, während welcher steuerlich nur 50% der Investitionen geltend gemacht werden konnten. Mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen werden ältere, sanierungsbedürftige Liegenschaften für Käufer auch unter steuerlichen Gesichtspunkten attraktiv.
Abzugsberechtigt sind der Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehenden Gebäuden. Was als energiesparend und dem Umweltschutz dienend gilt, hat der Bundesrat in einer Verordnung festgelegt. Für den Steuerabzug müssen die Gesamtinvestitionen um allfällige Subventionen gekürzt werden. Bei grösseren Sanierungen kann es steuerlich vorteilhaft sein, diese auf mehrere Jahre zu verteilen und damit die Steuerprogression zu brechen.
Liegenschaftsunterhaltskosten können bei Rechnungsstellung oder Zahlung in Abzug gebracht werden. Die einmal gewählte Methode muss in der Regel beibehalten werden. Akontozahlungen werden zum Abzug zugelassen, wenn der verrechnete Betrag dem Arbeitfortschritt bis Ende Steuerperiode entspricht.
Zusammenfassung
Noch selten war der Zeitpunkt für die Sanierungen von Liegenschaften so günstig wie heute. Dass das Gebäudeprogramm des Bundes unter anderem auch das einheimische Gewerbe sowie unsere KMU stützt, ist ein höchst willkommener Nebeneffekt, welcher innovative und nachhaltige Arbeitsplätze sichert.
UTA Immobilien AG
Stefan Leimgruber / André Keller
Mai 2010
